Das Bundeskabinett hat am 14.9.2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen - es enthält unter anderem steuerliche Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen und soll so den Ausbau beschleunigen. Steuerliche und bürokratische Hürden bei Installation und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen sollen weiter abgebaut werden. Beschlossene Sache ist damit auch die Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kW ab 2023.
1. Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kW
Es wird eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) eingeführt.
Der Vorteil: Damit werden steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen abgebaut. Niemand muss mehr allein wegen einer kleinen Solaranlage zum Steuerberater.
2. Umsatzsteuer: Nullsteuersatz - Abbau von Bürokratie
Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeichern soll in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaik-Anlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Da Photovoltaik-Anlagenbetreiber bei der Anschaffung der Anlage damit nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden, müssen diese nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Sie werden damit von Bürokratieaufwand entlastet.
Weitere Änderungen und Verbesserungen für erneuerbare Energien
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